Die meisten Umzüge scheitern nicht am Tragen. Sie scheitern daran, dass am Umzugstag der Lkw vor einem zugeparkten Eingang steht, dass das Internet erst drei Wochen später kommt oder dass die Kündigung der alten Wohnung einen Monat zu spät raus war. Alles davon ist eine Frage des Zeitpunkts. Deshalb ist dieser Ratgeber kein Zettel mit hundert Punkten, sondern eine Reihenfolge.
Drei Monate vorher: Verträge und Termine
- Alte Wohnung kündigen. Für Mieter gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten zum Monatsende; die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter sein, damit der Monat zählt. Schriftlich, unterschrieben, am besten mit Zugangsnachweis.
- Umzugstermin festlegen. Werktage und die Monatsmitte sind günstiger und leichter zu bekommen als das letzte Wochenende im Monat, an dem halb Deutschland umzieht.
- Umzugsunternehmen anfragen. Drei Angebote mit Besichtigung, nicht nur per Telefon. Ein seriöses Unternehmen will sehen, was es trägt. Fragen Sie nach Haftung, Versicherung und ob Verpackung inbegriffen ist.
- Urlaub einreichen. Zwei Tage um den Umzug herum, nicht nur den Umzugstag.
- Internet und Telefon. Jetzt beim Anbieter den Umzug melden, nicht in der letzten Woche. Kann er an der neuen Adresse nicht liefern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Frist. Neue Anschlüsse haben Wartezeiten.
Sechs Wochen vorher: Ausmisten und organisieren
- Trennen, bevor Sie packen. Alles, was Sie seit zwei Jahren nicht angefasst haben, zieht nicht um. Verkaufen, verschenken, Sperrmüll anmelden; der hat Vorlauf.
- Kartons und Material. Rechnen Sie mit mehr, als Sie denken: Für eine Dreizimmerwohnung sind 60 bis 80 Kartons normal. Bücher in kleine Kartons, Textilien in große.
- Halteverbotszone beantragen. Bei der Stadt oder über das Umzugsunternehmen, für beide Adressen. Dauert je nach Kommune ein bis zwei Wochen und ist der Unterschied zwischen zehn und achtzig Metern Tragweg.
- Helfer festmachen. Wer privat umzieht: lieber fünf zuverlässige Zusagen als zwölf vage.
- Nachsendeauftrag einrichten. Bei der Post, für sechs bis zwölf Monate. Er läuft ab dem Wunschtermin und fängt alles ab, was Sie bei der Ummeldung vergessen.
Zwei Wochen vorher: Adressen und Übergabe
- Adressänderungen melden. Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Krankenkasse, Finanzamt, Kfz-Versicherung, Abonnements, Onlinehändler. Eine Liste, ein Nachmittag.
- Strom und Gas. Alten Vertrag auf die neue Adresse ummelden oder kündigen und neu abschließen. Ohne Anmeldung landen Sie in der Grundversorgung des örtlichen Anbieters, die meist teurer ist.
- Übergabetermine vereinbaren. Alte Wohnung mit dem Vermieter, neue Wohnung mit dem Vorbesitzer oder Vermieter. Beide mit Protokoll und Zählerständen, siehe unten.
- Erste-Nacht-Kiste packen. Bettwäsche, Handtücher, Kulturbeutel, Ladekabel, Werkzeug, Toilettenpapier, Kaffee. Fährt im eigenen Auto, nicht im Lkw.
- Kartons beschriften. Zielraum und grober Inhalt auf zwei Seiten, nicht auf den Deckel; der ist im Stapel unsichtbar.
Der Umzugstag
- Zählerstände in der alten Wohnung mit Foto festhalten: Strom, Gas, Wasser, Heizung. Dasselbe in der neuen, vor dem ersten Einschalten.
- Übergabeprotokoll für beide Wohnungen, mit Datum, Mängeln und Schlüsselzahl, von beiden Seiten unterschrieben. Es ist das einzige Dokument, das später zählt, wenn es um die Kaution geht.
- Eine Person bleibt am Lkw, eine in der Wohnung und weist ein. Alle anderen tragen. Wer beides zugleich macht, verliert den Überblick und Kartons landen im falschen Raum.
- Verpflegung und Wasser für die Helfer stehen bereit, bevor der erste Karton geht.
Die zwei Wochen danach
- Ummelden beim Einwohnermeldeamt. Das Gesetz gibt dafür zwei Wochen nach dem Einzug. Sie brauchen die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters, Ausweis und Termin; den buchen Sie am besten schon vor dem Umzug. Beim Ausweis wird die Adresse geändert, beim Auto ist die Zulassungsstelle dran.
- Rundfunkbeitrag ummelden, sonst zahlen Sie für zwei Wohnungen.
- Kaution der alten Wohnung. Der Vermieter darf eine angemessene Prüffrist nehmen, in der Regel bis zu sechs Monate, muss die Kaution aber verzinst zurückzahlen. Fragen Sie schriftlich nach, wenn nichts kommt.
- Nachbarn kennenlernen. Nicht aus Höflichkeit allein: Sie wissen, wann der Müll kommt, welcher Paketbote klingelt und wo der Hauptwasserhahn ist.
Was Sie absetzen können
Die Rechnung des Umzugsunternehmens zählt als haushaltsnahe Dienstleistung; zwanzig Prozent der Arbeitskosten mindern die Steuer, bis zu einer Obergrenze. Ist der Umzug beruflich veranlasst, etwa weil der Arbeitsweg sich deutlich verkürzt, lässt sich mehr absetzen, auch pauschal. Heben Sie alle Rechnungen auf und zahlen Sie per Überweisung; Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Und wenn Sie aus dem Eigenheim ausziehen?
Dann läuft parallel ein Verkauf, und der hat seine eigene Reihenfolge: erst die neue Bleibe sichern, dann inserieren, nicht umgekehrt. Wer das Haus verkauft hat, bevor die neue Wohnung steht, zieht zweimal um. Was in ein gutes Inserat gehört, steht in unserem Ratgeber; aufgeben können Sie es bei Dr.Fox kostenlos.